Camembaer Doch die Aufführungen unseres Kundendienstes waren korrekt.
Wie erwähnt, kann der Vertrag oder die entsprechende Dienstleistung per 28. Februar 2025 (auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung) grundsätzlich ohne Kostenfolge gekündigt werden. Es steht Sunrise entsprechend den AGB (Ziff. 19) aber auch zu, ein Ersatzangebot zu unterbreiten, z.B. mit dem während der Mindestvertragslaufzeit unverändert weitergeltenden Preis. Das wurde DanSan86 vom Kundendienst offenbar angeboten.
Damit fällt der Grund für die Sonderkündigung (Preiserhöhung) ohne Kostenfolge für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit weg.
Liebe Grüsse
Daniele