Der Konsumentenschutz hat jetzt Klage gegen Sunrise eingereicht wegen dem automatischen Teuerungsausgleich und der Weigerung von Sunrise, Kündigungen auf dem Postweg entgegen zu nehmen.
Beide Regelungen verstossen gegen geltendes Recht, bei der Kündigungen ist im OR explizt die Schriftform vorgegeben. Regelungen im OR können zwar durch die ABGs erweitert, aber nicht wegbedungen werden. Die Sunrise Juristen halten die Regelung für rechtskonform. Das sind vermutlich Juristen, die auf der Gegenfahrbahn zwei auf sie zukommende Scheinwerfer für zwei Fahrräder halten und dazwischen durchfahren wollen. Viel Glück!
Die Sache wird bis vor Bundesgericht gehen, da habe ich keinen Zweifel.
Aber wer weiss, vielleicht lenkt Sunrise vorher noch ein, denn Sunrise will an die Börse gehen. Da ist schlechte Presse keine gute Sache, v.a. wenn das Unternehmen eh schon schlecht dasteht. Man schaue sich nur mal die Kommentarspalten der Online-Zeitungen an, da stehen einem die Haare zu Berge, wie Sunrise mit ihren Kunden umgeht. Man sollte sich klar sein: Das Vorgen von Sunrise hat System, das sind keine Einzelfälle und es kann daher jeden Kunden von Sunrise treffen.