@miau99 schrieb:
Die Kabelanschluss kosten können auch nicht aus dem neuem Abo entfernt werden, ziemlich asozial gegnüber IV/EL Bezüger aber wir sind uns ja sonst schon einiges gewohnt……
@miau99 gemäss soks-Richtlinien gehört das zum Grundbedarf und wird also übernommen.
DER GRUNDBEDARF FÜR DEN LEBENSUNTERHALT
UMFASST DIE FOLGENDEN AUSGABENPOSITIONEN:
■ Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Konzession und -Geräte,
Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher,
Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
erkundige dich doch mal….