Impy Wie schon geschrieben sind die Mehrwertdienste erst ab 16 Jahren nutzbar. Somit besteht sehr wohl ein Jugendschutz. Problem ist aber, dass häufig ein Mobile-Abo von den Eltern abgeschlossen wird und von deren Kindern genutzt wird. - Wenn dann der Minderjährige Nutzer nicht erfasst wird (was durchaus möglich ist, auch wenn das Abo auf jemand anderen läuft), dann hilft die Altersbeschränkung nicht.
Die Mehrwertdienstrufnummern werden von den Netzbetreibern herausgegen, sind aber unter der Hoheit der BAKOM. Diese definiert auch das Regelwerk und sofern dieses eingehalten wird…
Die Mobilfunkanbieter haben in den letzten Jahren sehr viel getan, um die Kunden vor “ungewollten” Kosten zu schützen. Die Nutzer müssen natürlich auch ihren Teil dazu beitragen und nicht unbedacht Services abonieren.