Chris1 Ich empfehle für solch lange Abwesenheiten den dienst “Post zurück behalten” von der Post.
Sollte z..B. ein Einschreiben kommen, welches dann nicht abgeholt wurde, gilt es rechtlich als zugestellt und alle Fristen laufen. Wenn die Post aber zurück behalten wird, läuft die Frist erst ab der Zustellung nach dem zurück behalten.
Dies kann bei der Post über das Kunden-Portal gemacht werden, kostet paar Franken, kann aber “goldwert” sein.
Gruss