Tja, jetzt wirds wohl immer spannender und meine Mitteilungen immer länger. 😆 Was die Kündigungswege betrifft, war ich sehr erstaunt, kürzlich von der neuen Regelung zu vernehmen und habe mich kundig gemacht, ob dies rechtens ist und das ist es natürlich: “Es bestehen keine zwingenden Regelungen betreffend der Form einer Kündigung. Eine Kündigung per Chat oder Telefon kann gültig vereinbart werden.” (https://cas.ombudscom.ch/kuendigung-nur-noch-per-telefon-und-chat-geht-das/). In meinen Augen bleibt es kundenunfreundlich, unter anderem aufgrund der bereits beschriebenen Vorgehensweisen bei der telefonischen Kontaktnahme.
Ein weiterer Prunkt (hat zwar nichts mit dem Titelthema zu tun, aber auch sehr spannend), der mir kürzlich ziemlich schlecht aufgestossen ist, ist die sog. “Fair Use Policy”. Ich gebe zu, dass ich diese nicht kannte und auch die AGB bzw. sämtliches Kleingedruckte nicht vollständig gelesen hatte. Im November 2020 erhielt ich von UPC Schweiz folgende Mitteilung per SMS: “Geschätzte® Kunde/-in. Der mobile Datenverbrauch Ihres Mobile-Abos lag in den letzten 30 Tagen deutlich über dem durchschnittlichen Verbrauch anderer Nutzer. UPC Mobildienste sind für den privaten Eigengebrauch bestimmt. Erhebliche Abweichungen im Datenverbrauch deuten darauf hin, dass das Abo zweckentfremdet oder missbräuchlich eingesetzt wird. Lassen Sie die WLAN-Funktionen Ihrer Mobilgeräte stets eingeschaltet. Details zur fairen Nutzung unter www.upc.ch/fairuse. Freundliche Grüsse, UPC”. Aufgrund der Tatsache, dass ich ein unlimitiertes Abonnement habe und dieses ausschliesslich für private Zwecke nutze und sich mir auch entzog, worauf sich der Hinweise auf einen “zweckentfremdeten oder missbräulichen” Einsatz stützte, wandte ich mich zuerst mündlich an den Kundendienst, welcher mir jedoch nur dasselbe sagen konnte, wie bereits in der SMS stand.
Im Folgenden wandte ich mich schriftlich an die UPC und erhielt auch schriftlich den Hinweis auf die Fair Use Policy, wonach ein Mobile-Abo nur für den “normalen, privaten Gebrauch” verwendet werden darf. Da mir nicht klar war, was mit “normalem” bzw. “üblichen” Gebrauch gemeint ist und wieso ich trotz unlimitiertem Abo mich an irgendeine Grenze zu halten habe, habe ich mich erneut an die UPC gewandt, mit der Bitte um Angaben der genauen Höhe dieses nicht zu überschreitenden Gebrauchs. Darauf erhielt ich die Information, dass dieser Wert nicht definiert sei und periodisch neu festgelegt werde aufgrund des Durchschnittsverbrauchs aller Kunden. Begründet wurde dies damit, dass man allen Kunden den besten Service und die beste Benutzererfahrung anbieten wolle und dies könne man wohl nur mit diesen Nutzungsregeln. In der Zwischenzeit habe ich auch erfahren, dass wohl alle Anbieter eine solche Regelung haben und diese Grenzwerte wohl nie genannt werden.
Obschon ich die Erklärungen nachvollziehen kann und es natürlich an mir liegt, die AGB genau zu lesen und ich dann auch die Wahl habe sie anzunehmen oder nicht, ist für mich diese Regelung untransparent und wiederum kundenunfreundlich, denn
- ich als Nutzer kann trotz eines unlimitierten Abos trotzdem in die Schranken gewiesen und mir kann gekündigt werden, bei einem bestimmten Verbrauch, deren Grenzwert ich nicht kenne und der nicht genau definiert ist.
- mir wird die Nutzung der mobilen Funktionen via WLAN nahegelegt bzw. angeordnet.
- der Wert der “übermässigen Nutzung des Mobilnetzes” aufgrund des Durchschnittsverbrauchs aller Kunden darf periodisch festgelegt werden und ich als Kunde kenne diesen Wert nicht, darf ihn jedoch nicht überschreiten.
Die Antwort des UVEK darauf lautet wie folgt: "Die Fragen sind vertragsrechtlicher sowie gegebenenfalls auch lauterkeitsrechtlicher Natur und müssten am Ende in einem konkreten Fall von einem Gericht geklärt werden.
Die Schlichtungsstelle der Branche (ombudscom), an die sich die Konsumentinnen und Konsumenten bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten mit ihren Fernmeldedienstanbieterinnen wenden können, hat sich auch schon zu den Fair Use Policies der Anbieterinnen geäussert. Sie finden die Beispiele auf der Internetseite Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom.ch) unter «Fallbeispiele».
Weiterführende Informationen zum Lauterkeitsrecht finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, abrufbar unter Unlauterer Wettbewerb (admin.ch). "