baumhaus
Hallo Baumhaus,
Die Bestimmung 19 der AGB bezieht sich nicht auf eine Mindestlaufzeit. Ergibt auch keinen Sinn, da man den Vertrag ohne Mindestlaufzeit sowieso nach 2 Monaten per Monatsende kündigen kann, da braucht man kein Sonderkündigungsrecht. Und nein, habe kein Gegenangebot erhalten, ausser einer Aufschub der Preiserhöhung per Anfang Juli 2025 (Was für eine Verarschung !!!). Das habe ich nicht akzeptiert.
LG