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  • Was bedeutet "Keine Mindestvertragsdauer und leichter Abo-Wechsel"?

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@Daniele_Sunrise

Es gibt keine Mindestvertragsdauer. Es gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Du kannst zum Beispiel dein Flex-Abo einfach in ein Unlimited-Abo umwandeln oder zum Datenplan für die Schweiz oder Europa wechseln - am einfachsten online!

Keine Mindestvertragsdauer bedeutet auch, dass du immer per Ende Monat dein Abo anpassen kannst. Wechsle einfach zum Daten-Abo für die Schweiz oder Europa. Oder zwischen Flex und Unlimited, ganz nach Belieben.

Soweit die Infos auf der Webseite von UPC.

Aktuell habe ich das UPC Mobile 4000 Flat Europe für 29.-. Nun kann ich per Ende Monat online auf My UPC auf Mobile Flex Swiss für 19.- wechseln.

Frage: Was heißt genau Ende Monat? Ist es ein bestimmter Tag z.B. der 28., der 30. oder 31.?

Für die Frühlingsferien vom 20. April bis 5. Mai möchte ich dann das Mobile Unlimited Europe für 69.-, danach wieder das Mobile Flex Swiss für 19.-. Ich mache folgende Aktionen auf My UPC:

  1. April Abo-Wechsel auf Mobile Unlimited Europe
  2. Mai Abo-Wechsel auf Mobile Flex Swiss

Frage: Habe ich, „leichter Abo-Wechsel“, so richtig verstanden und wie würde das System genau die Kosten rechnen?

Vielen Dank!

  • @rad & @Tritonus

    - wenn du von einem Abo X auf das Abo Y wechselst, dann kannst du das jederzeit machen, also nicht nur per Ende /Anfang Monats

    - der Wechsel kann nur einmal im Monat gemacht werden

    - das gewechselte neue Angebot muss dann mind. 30 Tage laufen, bevor man “zurückwechseln” kann oder auf ein anderes Angebot Z wechselt

    - die Verrechnung erfolgt dann mit Pro Rata Anteil von Abonnementskosten X + Y

    - die Leistung erfolgt auch im Pro Rata Anteil der Produkte X + Y

    Ich hoffe ich konnte dies mit den Beispielen verständlich machen, ansonsten einfachen nochmals nachhaken.

    Liebe Grüsse

    Daniele

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@rad & @Tritonus

- wenn du von einem Abo X auf das Abo Y wechselst, dann kannst du das jederzeit machen, also nicht nur per Ende /Anfang Monats

- der Wechsel kann nur einmal im Monat gemacht werden

- das gewechselte neue Angebot muss dann mind. 30 Tage laufen, bevor man “zurückwechseln” kann oder auf ein anderes Angebot Z wechselt

- die Verrechnung erfolgt dann mit Pro Rata Anteil von Abonnementskosten X + Y

- die Leistung erfolgt auch im Pro Rata Anteil der Produkte X + Y

Ich hoffe ich konnte dies mit den Beispielen verständlich machen, ansonsten einfachen nochmals nachhaken.

Liebe Grüsse

Daniele

Meiner Meinung nach wurde die Frage von @Tritonus überhaupt nicht beantwortet.

Wird nur für die Zeit vom 20. April bis 05. Mai 69 CHF (16 Tagen) abgerechnet ?
oder muss er für den ganzen Monat April und den ganzen Monat Mai bezahlen ? (2×69 CHF)

4 Jahre später