Das stimmt so nicht.Das Angebot von Sunrise, die ursprünglichen Vertragsbedingungen aufrecht zu erhalten muss sich über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags erstrecken. Nicht nur um sechs oder gar nur um drei Monate.
Erst dann könnte das SoKü Recht erlöschen, wobei es wohl eines Gerichtsentscheides dazu bedürfte.
Denn der Versuch, die Preise einseitig zu erhöhen - ohne automatisches Angebot, die alten Bedingungen zu erhalten - stellt eine erhebliche Störung des für den Vertragsschluss erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar (Bösgläubigkeit).
Diese Störung allein könnte bereits einen hintreichenden Grund für die ausserordentliche Kündigung darstellen.
Wenn Sie dich den Prozesskostenvorschuss sparen wollen, dann bezahlen Sie den Penalty von CHF 2000 ungerade einfach nicht und zwingen Sunrise so zur Rechtsöffnung.
Glauben Sie mir, Sunrise will ganz bestimmt keinen Prozess mit Öffentlichkeitswirkung oder gar ein Präzedenzurteil.