hallo Law
Ich stimme dir zu, es gibt Vorgaben wie eine Rechnung ausgestellt werden muss, es ist auch dein gutes Recht eine Rechnung/Quittung zu verlangen. Das dir diese von Sunrise verweigert wird ist eine Frechheit.
Wenn es darum geht, den Betrag für das iPhone von deinem Arbeitgeber zurückerstattet zu bekommen, gibt es einen anderen Weg.
Du verkaufst das iPhone an deinen Arbeitgeber.
Schreib selbst eine Rechnung. Weise die 8.1% MWST separat aus, oder schreibe Betrag Fr. xxx.xx inkl 8.1% MWST. WICHTIG! Schreibe am Schluss der Rechnung MWST-Nr. nicht beantragt . Dein Arbeitgeber kann diese Rechnung problemlos in die Buchhaltung einbuchen, einzig der MWST-Abzug kann von deinem Arbeitgeber nicht gemacht werden.
Ebenfalls möglich wäre eine Quittung deines Arbeitgebers für die Erstattung der Kosten auch ohne original Rechnung, der braucht einen Beleg für die Buchhaltung. Ich mache das für “Stützli-Wösch”, dort am Automat gibt es keine Quittung. Solange der Betrag plausible ist, hält er auch einer Steuerüberprüfung stand.
In meinem Betrieb wäre das schon lange kein Thema mehr. Es gibt Lösungen die MWST-Konform sind auch wenn eine original Rechnung fehlt. Auf der würde eh nur dein Name stehen und die Erstattung würde über ein Spesenkonto erfolgen, ein MWST-Abzug deines Arbeitgebers wäre in diesem Fall unzulässig. Im anderen Fall, läuft das über das Konto Übriger Betriebsaufwand