@UPC_Ex_Mod
Hallo zusammen,
habe heute folgendes email vom Vermieter bekommen (siehe weiter unten).
Habe sofort Kontakt mit UPC aufgenommen und zuerst gebeten die Änderung rückwirkend zu machen, damit so schnell wie möglich der Umstellungsvorgang angehalten wird. Man hat mir gesagt, dass es nicht mehr möglich sei, ebenfalls ein Rücktritt sei nicht möglich. Ich solle den Mieterverband kontaktieren und gleichzeitig UPC einen eingeschriebenen Brief senden mit der Bitte um Aufhebung (alos würde es ev doch gehen???). Nun ist es so, dass ich nicht mehr Mitglied beim Mieterverband bin und möchte wegen diesem Zwischenfall jetzt nicht unbedigt eine kostenpflichtige Mitgliedschaft lösen. Desweiteren möchte ich nicht mit dem Vermieter streiten (ist eine Wohngenossenschafft) und bis jetzt hatten wir ein gutes Verhältnis
Was meint Ihr dazu?
Sehr geehrter Herr xxx
Die Grundgebühr für den Kabelanschluss ist fester Bestandteil des Mietvertrages und fällt nur bei Nichtgebrauch (d.h. Plombierung) weg.
Ansonsten wird die Grundgebühr, wie bei allen anderen Mietern, mit den Nebenkosten abgerechnet.
Da Sie ja bei Cablecom bleiben und der Anschluss nicht plombiert wird, wird die Grundgebühr weiterhin über die monatliche Mietzinszahlung erhoben.
Ich bitte und Kenntnisnahme und verbleibe
mit freundlichen grüssen
xxx