bei mir ist Bewegung ins Spiel gekommen, doch leider scheint das Ganze nicht so einfach zu sein.
Bin etwas verwirrt…Also hätte ich zuerst mein Kabelanschluss bei der Verwaltung gekündigt, wäre das gleichbedeutend mit einer Kündigung bei UPC und man hätte jemanden aufgeboten, den Anschluss zu plombieren. Also ein Wechsel wäre dann ja nicht mehr möglich, sondern die Folge wäre ein Neuantrag und es müsste wieder jemand kommen um die Plombe wieder zu entfernen
Und wenn man zuerst bei UPC die Änderung beauftragt, so ist das zu schnell für die Verwaltung und ich muss jetzt momentan doppelte Grundgebühr zahlen. Theoretisch auch 2 Monate!!! Die Frage ist, ob hier die Verwaltung oder UPC kassiert? Von wem müsste ich hier die doppelt bezahlten Gebühren zurückfordern? Ich denke, dass die Beiträge auf jeden Fall an UPC abgeführt werden, also müsste ich von UPC eine Grundgebührbefreiung für Oktober bekommen….
Ich sehe hier keinen Ausweg aus dem Dilemma…
Sie bekommen die zuviel bezahlten Nebenkosten (Fr. 25.00 pro Monat) auf jeden Fall zurückerstattet.
Eine Änderung rückwirkend auf den 1. Oktober 2016 können wir jedoch nicht akzeptieren. Grundsätzlich unterliegen auch solche Vertragsänderungen den normalen Kündigungsfirsten gemäss Mietvertrag. Eine Änderung auf den 1.11. könnten wir Ihnen jedoch zugestehen.
Sollte Cablecom also die Gebühr per 1.11. der Genossenschaft wieder gutschreiben, werde ich Ihnen die allenfalls zuviel bezahlten Nebenkosten auch ab 1.11. wieder zurückerstatten.