chgossauzh
Hallo
Mir geht es gleich - ich wollte fĂŒr einen Kunden die SIP Telefonie direkt auf einer Gigaset Basisstation einrichten. Ich habe einen Tag geĂŒbt, mit diesen rudimentĂ€ren Informationen welche von Sunrise kommuniziert wurden.
Seitens Sunrise sind keine Informationen verfĂŒgbar, welche die stinknormale SIP Einrichtung ermöglichen. Das Resultat war, dass am Ende die Rufnummer nicht mehr auf die Sunrise Internet-Box provisioniert war und nichts mehr funktionierte. Ein telefonisch nicht erreichbarer Support Level musste wohl die Maus auf die richtigen Knöpfe schubsen, dann hat die Rufnummer auf der Internet-Box wenigstens wieder funktioniert. In Bezug auf dieses Thema können Sie telefonisch bei Sunrise niemanden erreichen, der auch nur den Hauch einer Ahnung hat, was Sie gerne machen möchten.
Anbei der Gesetzestext zu dieser Situation.
Die Bekanntgabe der SIP-Credentials ist im revidierten Fernmeldegesetz ab 1.1.2021 klar geregelt, siehe z.B. in âAnhang 1.4 der Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 ĂŒber Fernmeldedienste und Adressierungselemente (SR 784.101.113/1.4)â
Technische und administrative Vorschriften betreffend Schnittstellen von Fernmeldenetzen und -diensten
2.2.2 Zugangsinformationen
Die Anbieterinnen mĂŒssen die Identifikationsmerkmale und Zugangsdaten, die fĂŒr den Zugang zu Fernmeldenetzen und die Nutzung von Diensten nach Artikel 7 AbsĂ€tze 1 und 2 FDV [3] notwendig sind, den Kundinnen und Kunden auf Anfrage unentgeltlich mitteilen. GemĂ€ss Artikel 7 Absatz 4 FDV [3] muss jede Anbieterin von Fernmeldediensten die notwendigen Informationen den Kundinnen und Kunden aushĂ€ndigen, um die freie Wahl bei den EndgerĂ€ten und Software-Applikationen sowie den Wechsel des Netzanbieters sicherzustellen. Die Auskunftspflicht besteht bezĂŒglich der notwendigen, im jeweiligen KundenverhĂ€ltnis begrĂŒndeten, individuellen Informationen zum Anschluss im Fernmeldenetz sowie zur Nutzung von Diensten. Dies sind insbesondere Bezeichnungen, die eine Leitung fĂŒr den Anbieterwechsel identifizieren (z.B. OTO-Nummer bei FTTH und NSN bei xDSL-AnschlĂŒssen) so-wie Login-Daten zur Anmeldung an einen Server, um Dienste zu nutzen (z.B. SIP-Credentials bei VoIP basierter Telefonie).
Ich glaube hier zu verstehen, dass Sunrise nicht will, dass jemand andere GerĂ€te benutzt. Da Sunrise jedoch verpflichtet ist, diese Daten herauszugeben, geben Sie diese Daten ohne weitere Begleitinformationen ab. Was in der RealitĂ€t dazu fĂŒhrt, dass das Ziel des Kunden nicht erreicht werden kann: Er kann seine GerĂ€te dennoch nicht in Betrieb nehmen. Das Ziel von Sunrise wird jedoch erreicht, es ist sichergestellt, dass deren Box notwendig ist fĂŒr die Telefonie. Eine fĂŒr den Gesetzgeber und den Anwender klassische âLoose-Looseâ Situation.
Mein Fazit war: Vergessen Sie es, bei den Sunrise Privat-DSL AnschlĂŒssen SIP Telefonie auf einem anderen GerĂ€t als der Internet-Box provisionieren zu wollen. Wenn Sie dies machen wollen, wechseln Sie den Anbieter. Ich kenne die Situation bei Swisscom nicht, aber ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, dass Green zb. in diesem Bereich relativ offen ist und eine gute Dokumentation (auch fĂŒr Ihre Fritzbox) unterhĂ€lt.
WĂ€hrend Ihrer Odyssee werden Sie noch auf das Argument treffen âSunrise könne doch nicht fĂŒr alle EndgerĂ€te eine Dokumentation anbietenâ. Das ist richtig. Es sei erwĂ€hnt, dass niemand erwartet, dass Sunrise eine Dokumentation fĂŒr alle möglichen EndgerĂ€te bereitstellt: Es wĂŒrde reichen, ein Beispiel einer Lösung (Fritzbox, Gigaset, whatever) anzubieten - denn aus den Informationen eines möglichen Konfigurationsbeispiels lassen sich fĂŒr alle anderen Arten von EndgerĂ€ten dann die notwendigen Informationen ableiten.
Zu guter Letzt sei noch erwĂ€hnt: Eventuell gibt es Firmen/Privatpersonen welche dies zum laufen gebracht haben, dies möchte ich nicht in Frage stellen. Es ist einfach so, dass ich trotz intensiver Recherche keine brauchbaren Informationen bezĂŒglich der Konfiguration gefunden habe.
Beste GrĂŒsse
Tom