Naja - schau mer mal (Beckenbauer)
Auszug aus den AGB:
7. Wie lange läuft mein Vertrag und wie kann ich ihn kündigen? Der Vertrag beginnt, sobald wir Ihre Anmeldung zu einem Dienst akzeptiert haben. Bei Direktverrechnung des 3-in-1 Kabelanschlusses (betrifft Mieter) tritt der Vertrag mit Bezahlung der Rechnung in Kraft. Sofern nicht anders im Vertrag vermerkt, dauert dieser mindestens 12 Monate und läuft danach unbefristet weiter. Sie können den Vertrag unter Einhaltung der Mindestdauer jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten auf ein Monatsende schriftlich kündigen. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung können wir Ihnen die bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer geschuldeten Beträge in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss eines neuen Vertrages eine neue Mindestdauer für alle bestehenden Dienste mit Mindestvertragsdauer gilt.
31.1.2017 wäre dann 31.03.2017 (wenn ich es richtig verstehe)
Also noch zu zahlen, 2 Monate, wenn dann auch ein Jahr Mindestvertragsdauer vorbei ist.
Hilft dir sicher nicht, aber kann die in deiner Entscheidung helfen, ob es Sinn macht, weiter zu gehen.
LG