@M-M
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| Der Wunsch des Käufers beruht auf keinem Rechtsanspruch, |
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das Entgegenkommen stellt keine Rechtspflicht dar.
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| Auch die Rücknahme einer mängelfreien Ware wegen Kaufreue |
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des Kunden (der Kunde bereut den Kauf) ist ein Fall der Kulanz.
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| Tausende Firmen kennen das Wort Kulanz und haben |
| zufriedene Kunden , leider ganz wenige Grossfirmen haben |
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lieber Unzufriedene und verlieren tausende Kunden pro Jahr.
Gruss walter41
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