@Bubu schrieb:
Wenn die CC-Gebühr im Mietzins enthalten ist (also nicht in den Nebenkosten), so kann man dich sehr wohl zwingen, diesen Betrag zu zahlen. Jede Wette, dass in solchen Fällen der Anschluss im (unterschriebenen!) Mietvertrag vermerkt ist.
Bei meiner Cousine steht im Mietvertrag folgendes:
Der Kabelanschluss ist bestandteil der Wohnung und ist im Mietzins mit eingerechnet. Eine Nichtnutzung des Kabelanschlusses (auch wenn er Plombiert wurde) berechtigt nicht zu einer Mietreduktion.
Als sie mit dem Vermieter streiten wollte, meinte er nur, wenn es ihr nicht passe, könne sie ja Kündigen.