Gemäss Art. 179bis Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Aufnahme ohne Einwilligung des Angerufenen in folgenden Fällen erlaubt:
Anrufe auf Notfallnummern, wie Polizei, Feuerwehr, Notruf
Anrufe im Zusammenhang mit Bestellungen, Aufträgen, Reservationen und solch ähnlichen Geschäftsvorfällen.
Was stimmt nun ?