Zitat von einer Beratungsstelle zum Thema Umzug
“Doch durch einen Umzug ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht des Festnetzanschlusses. Massgeblich ist, ob der Anbieter die Internet-Verträge oder andere Leistungen am neuen Wohnort in gleicher Qualität anbieten kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist oder mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintreten würde, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu.”
Mit welcher Begründung wird solch ein Sonderkündigungsrecht für das TV-Abo verweigert, obwohl der Service in Deutschland nur noch aus dem Internet-TV bestehen dürfte?
Und bei Mobile ist die Benutzung aus dem Ausland sehr viel teurer und daher kaum eine Option für jemanden der dauerhaft im Ausland lebt. Es stellt sich somit dieselbe Frage.
Einen Service bezahlen zu müssen, obwohl der Gegenwert objektiv nicht lieferbar ist, wäre mindestens ganz schlechte Werbung. Daher sollte so ein Szenario auch dann nicht im Interesse des Anbieters sein, selbst wenn es rechtlich zulässig wäre.