In der Schweiz gibt es kein Widerrufsrecht bei Online-Käufen und Fernabsatzverträgen, wie es sie zum Beispiel in Deutschland gibt. Ich befürchte, aus dem Vertrag bei der anderen Telekomgesellschaft kannst du nur raus, wenn du bereit bist, viel Geld in die Hand zu nehmen. In der Regel zahlt man die monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit . Hinzu kommt noch Servicegebühr, die 100 oder mehr Franken beträgt.