Sunrise verwendet Mitschnitte, um die Nachvollziehbarkeit von Kundengesprächen sicherzustellen. Also zur Beweissicherung.
Beim Anruf wird der Kunde auf diesen Umstand hingewiesen, allerdings in einer "kann" Formulierung sowie unter Bezug auf "Qualitätssicherung".
Dies ist ein sehr weiter Begriff und impliziert, dass es "nur" um Schulungszwecke geht und nicht um die rechtsverbindliche Dokumentation von Geschäftsvorgängen durch Sunrise.
Verschiedene Aussagen in den Foren deuten darauf hin, dass diese Mitschnitte nur sehr "selektiv" erfolgen.
Damit kann sich ein Kunde nicht rechtssicher darauf verlassen, dass am Telefon angeblich gemachte Aussagen nicht später bestritten werden.Es käme zum einseitigen Beweisnotstand zum Nachteil des Kunden.
Ist die Aussage, dass nicht alle Telefongespräche aufgenommen werden, richtig?
Kann der Kunde feststellen, ob ein bestimmtes Gespräch nun mitgeschnitten wurde oder nicht? Z.B. durch einfache Nachfrage?
Kann der Kunde in diesem Fall die Aufnahme eines Gesprächs ausdrücklich verlangen - damit auch er eine gewisse Rechtssicherheit im Verkehr mit Sunrise sicherstellen kann?
Wie muss der Kunde vorgehen, um innert nützlicher Frist und mit wenig Aufwand Zugriff auf seine Gesprächsmitschnitte zu erhalten?
Oder verlangt Sunrise einen Gerichtsbeschluss bzw. die formale Berufung auf geltendes Recht - z.B. im Sinne eines Auskunftsbegehrens nach DSG?
Es ist mir klar, dass das Forum keine verbindliche Antworten auf diese Fragen geben kann/darf. Vielkeicht gibt es aber persönliche Erfahrungen, die dieses Thema beleuchten!
Ich halte die aktuelle Praxis von Sunrise als intransparent und wenig kundenfreundlich.
Hoffentlich entsteht durch die Sensibilisierung der Forumsteilnehmer - der Öffentlichkeit -genügend Anreiz für Sunrise entsteht, diesen Nebel etwas aufzulösen!