Hallo Mitenand
Im April 2025 ziehe ich in eine neue Wohnung, welche über folgende Anschlüsse verfügt:
In den Nebenkosten des Mietvertrages sind “Gebühren Kabelanschluss” über CHF 39.90 aufgeführt.
Bei meiner letzten Wohnung (wo ich über ein Jahrzehnt UPC Internet über den Coax-Anschluss hatte), konnte ich diese Gebühren ab Oktober 2016 bei der Hausverwaltung streichen lassen, da diese ab diesem Zeitpunkt im Grundpreis des UPC Internet-Abo enthalten waren.
Was ist nun, wenn ich mich für ein Internet Produkt der Sunrise entscheide?
Natürlich wäre wünschenswert, das Sunrise Internet über den Glasfaser-Anschluss zu beziehen.
Ist dies standardmässig gegeben?
Falls ja, wäre damit der Coax-Anschluss zukünftig ungenutzt. Muss ich dann weiter die Gebühren für den Kabelanschluss entrichten? Oder erhalte ich von Sunrise ein Schreiben, welches ich der Hausverwaltung zukommen lassen kann, um diese zu streichen?
Falls nein: Kann ich mich alternativ explizit für Sunrise Internet über Coax entscheiden? Sind dann die Kabelgebühren im Anschluss enthalten und erhalte ich somit von Sunrise ein Schreiben, welches ich der Hausverwaltung zukommen lassen kann, um diese zu streichen?
Es gab über die letzten zwei Jahre bereits diverse Posts in diesem Forum, dessen Antworten jedoch nicht kongruent waren.
Deshalb starte ich hiermit eine neue Anfrage und bin um euren Input dankbar. Allenfalls gleich direkt vom @Sunrise_Team ?
En guetä Rutsch und es frohs 2025!