millernet
đ Ja, das ist heutzutage (seit lĂ€ngerem) eh ein âFluchâ, habe schon selber AGBs (fĂŒr Werbung, Prospekte) geschrieben, bzw. ĂŒberprĂŒft, angepasst, alles selbstverstĂ€ndlich mit der Rechtsabteilung an der Seite, die das Geschriebene nachgeprĂŒft hat und wenn man an die zahlreichen Smartphone Apps denkt, die âalleâ in Gebrauch haben, dĂŒrfte man das Ding wohl nicht mal mehr einschalten.
Es geht mir hierbei ja nicht um das erfreuliche Sunrise Angebot, das ist wirklich sehr nett, nur die Kommunikation des Angebots könnte optimiert werden, denn wie Du schreibst bis August istâs nicht mehr sooo lange, da wird kaum ein Kunde nein sagen, sondern sich freuen, wenn er das bei Abschluss weiss.
Soeben heute Nachmittag diese erfreuliche E-Mail von Sunrise erhalten:

Hier noch das KLEINGEDRUCKTE:
1 Maximale Up- und Download-Geschwindigkeit. Die verfĂŒgbare Geschwindigkeit ist abhĂ€ngig vom örtlichen Glasfaserausbau. FĂŒr identische Up- und Download-Geschwindigkeiten ist ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung erforderlich. Der Ausbau des Kabelnetzes und damit die Erhöhung der Internetgeschwindigkeit von 1 Gbit/s auf 2.5 Gbit/s wird in einigen Gebieten in der Schweiz erst ab Ende August 2024 abgeschlossen sein bzw. zur VerfĂŒgung stehen. Keine Erhöhung der Internetgeschwindigkeit erfolgt in Chiasso und Liestal.