ryma
Hier dann noch die rechtliche Situation für deine Downloads.
Du kannst den VPN bei Filmen/Serien also auch ausschalten 😉
Was ich z.B. bei RapidGator schon gesehen habe ist, dass bei gewissen Parts die Geschwindigkeit langsam ist.
Bei mir nützt es jeweils, den Download abzubrechen und neu zu starten.
Gruss maxell182
Ist das Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material legal?
In der Schweiz ist das Herunterladen von Musik, Filmen, Büchern und anderen Werken für Konsument:innen bzw. Privatpersonen erlaubt. Das heisst, in der Schweiz dürfen Sie online zugängliche Portale benutzen, um dort urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos zu downloaden. Die heruntergeladenen Werke dürfen aber anschliessend nur für den privaten Gebrauch genutzt werden (Art. 19 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (URG)).
Ausnahme: Bei Computerprogrammen gibt es kein legales Downloaden zum Eigengebrauch. Der Download von Computerprogrammen wie etwa PC-, Konsolenspiele oder Software (z.B. zur Bildbearbeitung) ist also in jedem Fall verboten (Art. 19 Abs. 4 URG). Wer berechtigt ist, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf eine Sicherheitskopie davon erstellen (Art. 24 Abs. 3 URG).
Was enthält der legale Eigengebrauch?
**Schweizer Konsument:innen dürfen nach Art. 19 Abs. 1 URG urheberrechtlich geschützte Werke frei persönlich verwenden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Werk gekauft oder heruntergeladen haben. Als Privatperson dürfen Sie die Werke auch vervielfältigen, also auf weitere Speichermedien (z.B. SSDs, Festplatten, USB-Sticks) oder Geräte (z.B. Smartphone, eReader) kopieren. Diese Kopien dürfen auch mit anderen Personen geteilt werden. Hier ist aber der erlaubte Personenkreis eingeschränkt, das Teilen ist nur mit «eng verbundenen Personen» erlaubt, also Verwandte oder Freund:innen. Damit sind nicht alle Ihre Freund:innen gemeint, sondern nur Ihre engsten. Für diesen legalen Eigengebrauch darf auch ein allfälliger Kopierschutz umgangen werden (Art. 39a Abs. 4 URG).
Quelle:** Ist Downloaden und Streaming in der Schweiz legal?