In der Schweiz gibt es kein gesetzlich vorgesehenes Sonderkündigungsrecht, nur weil man zusammenzieht und einen Anschluss nicht mehr benötigt. Solange Sunrise oder Yallo am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen könnten (auch wenn man sie nicht nutzen will), gelten die abgeschlossenen Verträge weiterhin. Der Umzug oder das Zusammenziehen mit einer anderen Person zählt also nicht als rechtlicher Kündigungsgrund, auch wenn der Bedarf wegfällt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Leistung objektiv nicht erbracht werden kann, also z. B. wenn technisch kein Anschluss möglich ist – was bei Sunrise/Yallo aber in der Regel kaum der Fall ist. Daher müsst ihr die Verträge rechtlich gesehen bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer weiterbezahlen, sofern euch der Anbieter nicht entgegenkommt.
ABER: Da beide Verträge bei Sunrise (bzw. Sunrise/Yallo) abgeschlossen wurden, lohnt es sich auf jeden Fall, eine kulante Lösung zu suchen. Es gibt Fälle, in denen Verträge stillgelegt, übertragen oder zusammengeführt wurden. Dafür wendet man sich am besten direkt an die Sunrise Vertragsabteilung unter 0800 100 600 und erklärt die Situation freundlich und offen.
Ich empfehle euch, dort anzurufen und eine gemeinsame Lösung zu besprechen – schriftlich bestätigen lassen nicht vergessen!