Da die Telefon-Nummerierung vom Bundesamt für Telekommunikation organisiert wird, darf man beim Wechsel zu einem neuen Telecom-Anbieter bei beabsichtigter Rufnummernmitnahme keinesfalls selber kündigen, damit die Rufnummer aktiv bleibt. Nur wenn sie aktiv ist, kann eine Nummer von der einen zu einer anderen Telecomgesellschaft verschoben werden.
Deshalb muss die Kündigung zwingend durch den neuen Telecomanbieter erfolgen. Der Kunde erhält ein Formular nach vorgeschriebenem Muster, das die neue Telecomgesellschaft ermächtigt und anweist, den Telefonvertrag beim alten Anbieter zu kündigen.
Gleichzeitig muss man in diesem Formular angeben, ob man die Kündigungsfrist einhalten will und den Vertrag vorübergehend mit einer provisorischen Telefonnummer nutzen will.
Oder ob man die Kündigungsfrist nicht einhalten will, was zu einer raschen Portierung führt aber zur Folge hat, dass der alte Anbieter eine Gebühr gemäß seinen AGB erhebt..Diese kann recht hoch sein.
Was man hier in anderen Threads so liest, soll die Rufnummernmitnahme bei UPC suboptimal sein, was ich allerdings nicht beurteilen kann, da ich Prepay benutze.