Nein, maxell182, ich meine genau diesen Artikel - ganz genau Satz 2. Ausserhalb des Konkursrechts (es kommt ja wegen einer offenen UPC-Rechnung nicht immer zum Konkurs), können wir uns im Falle von Unklarheiten wegen Inkassogebühren auf die Verzugsfolgen nach Schweizerischem Obligationenrecht und dabei insbesondere auf Art. 106 Abs. 1 OR stützen:
“Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.”
Selbstverständlich entstehen UPC mit der Beauftragung eines Inkassobüros oder der Abtretung der Forderung an dieses Büro höhere Kosten, aber eben nicht durch das Verschulden des Kunden.
Sei dir nicht so sicher wegen der Rechtsabteilung von UPC. Diese meint ja auch, es kämen teurere Aboverträge wie von Zauberhand - schwuppdiwupp - und ohne Zustimmung des Kunden zustande, wenn UPC ein altes Abo deaktiviert. So ganz nach dem Motto: Wenn Sie in meiner Garage bis Ende Monat nichts bestellen, dann haben Sie automatisch den BMW M4 GTS für CHF 200′000 gekauft! Soweit sind wir im hiesigen Vertragsrecht zum Glück noch nicht.