Sehr geehrte Damen und Herren
Heute habe ich von Ihnen eine Mahnung erhalten mit dem Hinweis, dass die letzten 3 Rechnungen nicht bezahlt worden seien. Nebst den 3 x CHF 49.00 wurden mir CHF 25.00 für Mahngebühren auferlegt. Diese Mahngebühr erscheint grundsätzlich rechtens, da gemäss Ziff. 6 der AGB vom Mai 2016 nach Ablauf der Zahlungsfrist Mahngebühren von CHF 25.00 belastet werden können. Hierzu gilt jedoch anzumerken, dass ich, seit dem Wechsel von Papierrechnung zu elektronischer Rechnung, jeweils monatlich oder im zweimonatlichen Rtythmus per SMS (und früher per Email) informiert wurde, dass eine neue Rechnung im myupc-Bereich bereitsteht. Gemäss meinem Nachrichtenverlauf wurde mir das letzte SMS mit der Rechnungsanzeige am 19. April 2016 zugestellt. Dass mir seit die letzten 3 Rechnungen nicht angezeigt worden sind, muss zwangsläufig auf ein technisches Problem bzw. Versagen von Seiten UPC zurückzuführen sein. Unter diesen Umständen bin ich nicht gewillt, diese mir in gegen Treu und Glauben verstossender Weise aufgezwungene Mahngebühr von CHF 25.00 zu bezahlen. Es kann nicht angehen, dass der Kunde, nach faktisch aufgezwungem Wechsel von Papier- auf elektronische Rechnung, für technische Probleme seitens des Dienstleisters haftet. Sollten Sie dennoch nicht bereit sein, von dieser Forderung abzusehen und diese Rechnung in meinem myupc-Bereich durch eine neue Rechnung, welche nur die offenen Monatsabonnementgebühren enthält, zu ersetzen, können Sie diese Nachricht getrost als Vorankündigung meiner per Einschreiben nachfolgenden Kündigung sehen.
Freundliche Grüsse