Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass eine eingeschriebene Kündigung immer gültig ist. Es ist zwar in den AGB festgehalten, dass die Kündigung ausschliesslich telefonisch oder per Chat zu erfolgen hat, eine solche Klausel ist aber m.E. ungewöhnlich und daher unwirksam. Letztlich müsste aber ein Gericht entscheiden, ob die Klausel wirklich im rechtlichen Sinne “ungewöhnlich” ist. Solche Verfahren sind kosten- und zeitintensiv und das weiss natürlich auch Sunrise. Deswegen lassen sies drauf ankommen, da sie davon ausgehen, dass ohnehin keiner den beschwerlichen Rechtsweg auf sich nehmen würde.