Bei einem Rufnummerwechsel erfolgt die Kündigung des Abos im Auftrag des Kunden durch den neuen Anbieter. Wenn man den Vertrag abschliesst, muss man angeben, ob der neue Anbieter das Abo per sofort oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen soll. Erst wenn die Kündigung dem neuen Anbieter vom alten Anbieter bestätigt und der Vertrag beendet ist, kann der neue deine Nummer aufschalten.
Ob man überhaupt eine Kündigungsbestätigung bekommt, weiss ich gar nicht. Persönlich habe ich den letzen 20 Jahren von verschiedenen Telekom-Firmen noch nie eine bekommen. Schön wäre es aber schon, wenn man eine Bestätigung kriegen würde.