hi @“Trio”,
Deine Aussage:
Trio Einen Vertrag mit UPC gibt’s nicht
ist aber sonderbar, da Du als Hausbesitzer, bez. dein Vorgänger, ja irgendwann mal die Zustimmung der Installation im Gebäude mittels Vertrag gegeben hat.
und Weiter
Trio Ob die UPC überhaupt das Recht besitzt, die Leitung durch unser Haus zu führen, ist für mich sowieso fraglich.
Das wurde sicherlich rechtens gemacht, sonst wäre bei der Installation der Zeitpunkt gewesen Einsprache zu erhoben. Das später ein Schaden erfolgte, welcher; laut Deiner Beschreibung, mässig bis miserabel ausgeführt wurde hat Dich nur soweit zu interessieren, dass Du eine saubere Installation forder kannst.
Aber wie gesagt: Du kannst eine Auflösung des Durchleite-rechts einfordern,, sofern Du nicht selber Nutzer der Leitung bist, sonst musst Du zuerst den Vertrag auflösen. Das alles aber nur dann, wenn nicht im Grundbuch ein Duschleitungsrecht verankert ist; ist der Situation ähnlich, dass Wegrechte die für einen Zugang erforderlich sind nicht angefochten werden können.
PS. Wenn Du nun wünscht das Wäscheleine-Verbindungen in Deinem Hause geduldet werden, kannst Du unter Abmahnung darauf verweisen, dass wenn der Zustand nicht innert nützlicher Frist behoben wird, eine unabhängige Installationsfirma für die Behebung unter Unkosten der UPC beauftragt wird. Das wäre eine Möglichkeit das Problem zu lösen!
Das alles muss aber unbedingt schriftlich mit festlegten Fristen erfolgen, sonst bleiben die Unkosten an Dir hängen.
Auch hier wiedrer das Beispiel vom Wegrecht. Wenn das ursprünglich ein Fussdurchgang war. Der Nachbar nun eine Durchfahrt zu einer Garage wünscht kannst Du dieses Recht gewähren, jedoch der Wegunterhalt vom Nachbarn fordern.