hi @“Hockeyfan”,
das waren ja alte Verträge und der Vermieter hatte damals das Recht diese als Infrastruktur der Wohnung mit zu belaste; wurden dem Vermieter durch UPC als fixe Anschlusskosten in Rechnung gestellt.
Diese Kosten werden heute jedoch nur noch direkt den Abonnenten belastet und der Vermieter hat daher keine Rechte mehr solches vom Mieter einzufordern!
In unserer Region gab es solches überhaupt nicht, da die Verrechnung der Kabelnetzgebühren über die örtlichen Technischen Betrieben via die Energiekostenrechnung belastet wurden.