Kehrtwendung in der Fernmeldekommission: Nachdem der Nationalrat noch im Juli eine neue Bestimmung ins Fernmeldegesetz ( FMG) einführen wollte, welche Replay-Angebote in der Schweiz faktisch verboten hätte, haben die gleichen Parlamentarier nun einen Rückzieher gemacht.
Die Kommission beschloss mit 20 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen, keine neuen Vorschriften zur Verbreitung von Fernsehsignalen zu erlassen, wie sie in einer Medienmitteilung vom Dienstagabend schreibt. Kein einziger Parlamentarier mochte noch den Vorschlag unterstützen, der im Juli mit 17 zu 4 Stimmen beschlossen wurde und nun hätte finalisiert werden müssen. Damit ist der Vorschlag vorerst vom Tisch.
Swisscom & Co hätten erst fragen müssen
Die vorgeschlagene Bestimmung hätte vorgeschrieben, dass TV-Verbreiter wie UPC oder Swisscom von jedem Fernsehsender erst eine Erlaubnis einholen müssten, wenn sie deren Signale zwischenspeichern und per Replay anbieten wollten. Das hätte die heutigen, günstigen Angebote nicht nur verteuert, sondern in vielen Fällen wohl faktisch verboten.
Die Fernsehsender argumentieren, dass sie durch das Überspulen der Werbung viel Geld verlieren und dafür zu wenig entschädigt werden. Die Konsumenten bezahlten vergangenes Jahr rund 35 Millionen Franken über Urheberrechtsgebühren für Replay-Dienstleistungen. Davon gingen rund acht Millionen an die Fernsehsender. Diese reklamieren jedoch Werbeausfälle von rund hundert Millionen Franken (siehe auch Handelszeitung vom Montag).
Neu im Urheberrechtsgesetz regeln
Die Kommission hät nun fest, dass es «nie ihre Absicht war, das zeitversetzte Fernsehen (Replay TV) zu verunmöglichen.». Man habe auch festgestellt, dass das FMG nicht das ideale Gesetz für eine solche Bestimmung sei. Stattdessen sollen neue Bestimmungen für Replay im Urheberrechtsgesetz geregelt werden, das ebenfalls in Überarbeitung ist. Das heisst aber auch: Das Thema Replay ist nicht vom Tisch, sondern nur vertagt.
Der Lobbyverband der TV-Sender, IRF, bringt sich denn auch bereits in Stellung. Es sei nicht relevant, in welchem Gesetz etwas geregelt sei, sagt Geschäftsführerin Andrea Werder. «Zentral ist, dass, faire Rahmenbedingungen schnell geschaffen werden.» TV-Sender und TV-Verbreiter müssten Replay TV als gemeinsames Geschäftsmodell regeln, sagt sie. «Dazu gehört verschiedene Elemente, u.a. die Werbung und eine angemessene Entschädigung.»
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