Es müsse aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, per Opt out aus dem System (WiFree) auszusteigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall habe eine grundsätzliche Bedeutung für Fragestellung, ob Unternehmen die den Kunden bereitgestellten Geräte zu eigenen Zwecken nutzen dürfen. Daher ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (jo)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Unitymedia-darf-Kunden-Router-zu-Hotspots-machen-3960118.html
und
https://www.datenschutz.org/opt-out/