Leider habe ich die Erinnerung für den Kabelanschluss erhalten. Dort sehe ich, dass zusätzlich zu den Mahnspesen, MWST erhoben wird.
Ich denke, dass dies gem. AGB nicht zulässig ist.
In den AGB für Kabelanschluss wird nur die max. Höhe erwähnt, aber nicht dasss darauf MWST erhoben wird. Was denkt ihr?
Gruss
Andreas